Das System läßt zunächst alle Klebstoffe zu, der Lösungsraum wird dann durch die in den Verbindlichkeitsregeln formulierten Ausschlüsse immer weiter eingeschränkt:
Dabei können bei einem geringen Beanspruchungsprofil sehr viele Klebstoffe (zusammen mit der geeigneten Vorbehandlung) als Lösung in Frage kommen. Eine qualitative Unterscheidung wird durch sogenannte Empfehlungsregeln (Typ 2) vorgenommen.